Rechtsprechung
OVG Sachsen, 13.04.2011 - 4 A 650/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
VwGO § 124a Abs. 6 S. 1, § 60 Abs. 1, § 60 Abs. 2
Berufungsbegründungsfrist, Wiedereinsetzung, Verschulden, Rechsanwalt, Rechtsanwaltsfachangestellte, Fristenberechnung, Fristennotierung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klägerin wird für die Versäumung der Frist für die Begründung der Berufung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 124a Abs. 6 S. 1; VwGO § 60 Abs. 1
Klägerin wird für die Versäumung der Frist für die Begründung der Berufung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung infolge einer fehlerhaften Eintragung in den Fristenkalender bei Nachweis der üblicherweise ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 390.94
Wiedereinsetzung - Rechtsmittelbegründungsfrist - Eigenverantwortliche Prüfung - …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.04.2011 - 4 A 650/10
Das schließt es allerdings nicht aus, dass er die Notierung, Berechnung und Kontrolle der üblichen Fristen in Rechtsmittelsachen, die in seiner Praxis häufig vorkommen und deren Berechnung keine Schwierigkeiten macht, gut ausgebildetem und sorgfältig beaufsichtigtem Büropersonal überlässt (BVerwG, Beschluss vom 7. März 1995 - 9 C 390/94 -, zitiert nach juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 60 Rn 21 m. w. N.). - VG Halle, 07.02.2011 - 4 A 283/10
Schmutzwasserbeitrag für ein nur mit Nebengebäuden bebautes Grundstück
Auszug aus OVG Sachsen, 13.04.2011 - 4 A 650/10
2 Der Beschluss über die Zulassung der Berufung - 4 A 283/10 - ist dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin am 15. September 2010 zugestellt worden.
- VGH Bayern, 16.10.2012 - 4 B 11.2325
Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist; Delegation der Fristerfassung …
Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn es sich wegen der Häufigkeit der zu bearbeitenden Rechtssachen vor dem Verwaltungsgerichtshof bei der Berufungsbegründungsfrist um eine dem Rechtsanwaltsbüro seiner Praxis und spezifischen Ausrichtung nach geläufige Fristberechnung handelt (…OVG NRW vom 24.6.2011 a.a.O.; SächsOVG vom 13.4.2011 Az. 4 A 650/10 ).